Servicekraft für Schutz und Sicherheit (m/w/d)

Die Umschulung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit umfasst ein breites Spektrum an Wissen.

In der Form einer Umschulung können die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Fachkraft bereits innerhalb von 18 Monaten erlangt werden.

Die Umschulung zur Servicekraft für Schutz & Sicherheit dauert 18 Monate und findet in Vollzeit statt.

Es gibt die Möglichkeit, dies auch in Teilqualifikationen (TQ) abzulegen. Der Vorteil dabei ist, dass durch eine Externenprüfung durch die IHK bereits Teile anerkannt werden und somit auch die Möglichkeit besteht, die Gesamtzeit zu verkürzen.

In den Umschulungsmonaten ist eine praktische Einarbeitung und eine betriebliche Erprobung enthalten.

  • Kosten: bis zu 100% gefördert
  • Abschluss: IHK-Abschluss, Facharbeiterurkunde / Berufsabschluss Trägerzertifikat
  • Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
  • Brandschutzhelfer
  • betrieblicher Ersthelfer

u.v.m.

 

Kursinhalt:

  • Rechtskunde – StGB, BGB
  • Gewerberecht, Datenschutz
  • Kunden und Serviceorientierung
  • Kommunikationstechniken
  • Deeskalationstraining
  • Situationsbeurteilung und -bewältigung
  • Zusammenarbeit
  • Gesetzliche Regelungen
  • Unfallverhütung
  • Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a Gew0
  • Sicherheitskonzept
  • Brandschutzhelfer
  • betrieblicher Ersthelfer

 

Voraussetzungen:

  1. Deutsch in Wort und Schrift.
  2. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches oder mit Aufnahmetests ist mit „gut geeignet“ zu bestehen.

 

Ausnahmen sind in Absprache mit dem Bildungsträger z. B.  SEC ATTACK® und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.

 

Förderung und Finanzierung:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.

https://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZAV durch die CERTURIA als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. Jobcenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %.

Nähere Auskünfte und Informationen hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

 

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